Bei meinen fotojournalistischen Arbeiten kommt es immer wieder vor, dass ich Straßenszenen fotografiere, und auf öffentlichen Straßen stehen oder fahren Autos mit ihren Kennzeichen. Gerade im Zusammenhang mit den gestiegenen Datenschutz-Ansprüchen wird oft behauptet, man müsste grundsätzlich alle Autokennzeichen verpixeln, und viele Medien praktizieren das so. Als juristischer Laie, aber mit gewissen Grundkenntnissen – bei juristischen Fragen nützt oft schon logisches Denken und „gesunder Menschenverstand“ – halte ich das für übertrieben.
Wer ein Auto (oder anderes Fahrzeug) besitzt, fährt ja damit ständig öffentlich sichtbar herum, und oft ist er/sie auch darin sichtbar.
Problematisch ist ein Foto erst dann, wenn das Fahrzeug durch das Bild dem Besitzer zugeordnet werden kann. Eine Möglichkeit dafür sind Kennzeichen, bei denen der Name ablesbar ist, z.B. „KN – UT 123“ – da kennt man schon den Vornamen. Problematisch ist auch, wenn durch Schilder, Uhren und andere Indizien genau erkennbar ist, wann das Fahrzeug an welchem Ort gestanden ist – wenn es aus irgendwelchen Gründen zu dieser Zeit an einem ganz anderen Ort stehen müsste. Noch problematischer ist es, wenn zusätzlich die Personen erkennbar sind, die mit dem Auto gefahren sind, also wenn etwa dessen Besitzer mit einer Frau aussteigt (oder die Besitzerin mit einem Mann), die nicht seine Frau ist. Wenn das dann in einer Zeitung oder einem Buch veröffentlicht wird, kann es weitreichende Folgen haben.
Aber wenn ein Auto nur irgendwo auf irgendeiner Straße steht oder fährt, sehe ich keinen Grund, irgendetwas zu verpixeln.
(Symbolbild vor einigen Jahren irgendwo in Konstanz aufgenommen)
Nachtrag 17.1.2022:
Ich habe jetzt erst gesehen, dass auch MIMIKAMA sich schon vor vier Jahren mit dem Thema beschäftigt hat:
Dein Auto hat kein Persönlichkeitsrecht, auch das Kennzeichen nicht!